Wohnungsmängel und Mietminderungsrecht
Einen Großteil der Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter bezieht sich auf Mängel an der Wohnung.
Als Mängel kommen Lärm, Feuchtigkeitsschäden, spezielle Heizungsmängel und Umweltgifte in Betracht. Aus dem Vorliegen von Mängeln können sich erhebliche Rechte ergeben, etwa Schadenersatz, Zurückbehaltungs- oder Kündigungsrechte sowie das Mietminderungsrecht des Mieters.
Bei vielen Mängeln stellt sich zunächst die Frage, ob überhaupt ein Mangel vorliegt oder ob die Beeinträchtigung zunächst einmal hinzunehmen ist. Wo ist bei Lärm etwa die Grenze? Was kann gegen ständigen Lärm unternommen werden?
Höchstproblematisch sind die Fälle von Feuchtigkeitsschäden. Hier ist eine genaue Ursachenermittlung erforderlich, um festzustellen, ob es sich um einen Mangel in der Mietsache oder um ein falsches Lüftungsverhalten des Mieters handelt.
Seit Jahren schrecken Meldungen über gefährliche Giftstoffe in Möbel und Materialien, in der Wohnung bzw. im Wohnumfeld auf. Hier stellt sich die Frage, wer muss beweisen, dass Giftstoffe in der Wohnung vorhanden sind? Muss ein Gutachter bestellt werden?
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Mietrecht, die über langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet des Mietrechts verfügen, helfen Ihnen konkret und individuell mit einer Rechtsberatung.
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