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Anwalt Mietrecht und Wohneigentumsrecht

Nebenkosten

Der Mieter hat eine Vielzahl von weiteren (Neben- und Betriebs-) Kosten zusätzlich zur Miete zu tragen. Der Vermieter ist berechtigt, bestimmte Kosten, die die Mietsache betreffen, auf den Mieter zu übertragen.

Explodierende Energiepreise und immer teurer werdende Dienstleistungskosten führen in der Regel auch zum stetigen Anstieg der Betriebs- oder Nebenkosten. Zum Teil machen die zu zahlenden Betriebskosten einen Großteil der Zahlungen an den Vermieter aus.

Im Zusammenhang mit der Abrechung von Betriebskosten gehen viele Probleme einher. Zum Beispiel die Fragen, welche Kosten überhaupt zusätzlich zur Miete gezahlt werden müssen, ob verbrauchsabhängig abgerechnet werden muss, welche Verteilerschlüssel anzuwenden sind, bis wann eine Abrechnung des Vermieters vorliegen muss und wie Abrechnungen geprüft werden können.

Eine genaue Kenntnis dieser Problematik dient dem besseren gegenseitigen Verstehen und dem Abbau von Spannungen zwischen Mietern und Vermietern. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Mietrecht helfen Ihnen bei auftretenden Fragen schnell und kompetent.

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