Modernisierung
Der Gesetzgeber fördert Energiesparen durch die unterschiedlichsten Maßnahmen. Durch Energiesparmaßnahmen soll der Wohnungsbestand verbessert und auch attraktiver gemacht werden. Aufgrund der absehbaren Ressourcenverknappung ist es wichtiger denn je, Energie einzusparen, sowohl aus ökonomischer als auch ökologischer Sicht.
Bei Modernisierungsmaßnahmen ist in erster Line der Vermieter gefordert. Verbesserungen liegen in der Regel auch im Interesse der Bewohner. Mit Modernisierungsmaßnahmen gehen jedoch Mieterhöhungen einher. Hier stellt sich für Mieter die Frage, wie kann ich mich gegen unberechtigte Forderungen schützen und für den Vermieter die Frage, wie kann ich die Modernisierungsmaßnahmen auf die bisherige Miete umlegen.
Wann lediglich Reparaturen der Mietsache und wann wirkliche Modernisierungsmaßnahmen vorliegen, sagt Ihnen Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Mietrecht.
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