Der Gesetzgeber fördert Energiesparen durch die unterschiedlichsten Maßnahmen. Durch Energiesparmaßnahmen soll der Wohnungsbestand verbessert und auch attraktiver gemacht werden. Aufgrund der absehbaren Ressourcenverknappung ist es wichtiger denn je, Energie einzusparen, sowohl aus ökonomischer als auch ökologischer Sicht.
Bei Modernisierungsmaßnahmen ist in erster Line der Vermieter gefordert. Verbesserungen liegen in der Regel auch im Interesse der Bewohner. Mit Modernisierungsmaßnahmen gehen jedoch Mieterhöhungen einher. Hier stellt sich für Mieter die Frage, wie kann ich mich gegen unberechtigte Forderungen schützen und für den Vermieter die Frage, wie kann ich die Modernisierungsmaßnahmen auf die bisherige Miete umlegen.
Wann lediglich Reparaturen der Mietsache und wann wirkliche Modernisierungsmaßnahmen vorliegen, sagt Ihnen Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Mietrecht.
10.Januar
Der Bundesgerichtshof nahm erneut Stellung zur formellen Wirksamkeit einer Heizkostenabrechnung im Wohnraumverhältnis. In dem vorliegenden ... mehr
4.November
Verjährung von Unterlassungsansprüchen aus dem Grundstückseigentum Am 28.01.2011 hat der Bundesgerichtshof 2 wichtige Entscheidungen ... mehr
17.Oktober
Mit Urteil vom 11.10.2011 entschied der Bundesgerichtshof, dass auch bei Unwirksamkeit des Haftungsvorbehaltes, der in den Allgemeinen ... mehr