Mietzins

Der Mietzins für eine Wohnung beträgt in der Regel einen erheblichen Teil des Einkommens des Mieters. Bei Mieterhöhungen stellt sich dann die Frage, ob der Vermieter überhaupt die Miete erhöhen darf und in welchem Umfang.
Genaue gesetzliche Regelungen für freifinanzierten Wohnraum und Sozialwohnungen bestimmen, wann, um wie viel und wie oft die Miete erhöht werden darf.
Für mehr als 20 Mio. Wohnungen gilt das sog. "Vergleichsmietensystem". Mieterhöhungen sind demnach immer nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich.
Bei Beantwortung dieser komplexen Fragen kommen in der Regel weitere Fragen hinzu. Was ist eigentlich ein Vergleichsmietensystem? Welche Rolle spielen Mietspiegel? Was ist unter Vergleichswohnungen zu verstehen? Welche Auswirkungen hat die Änderung bei der Kappungsgrenze, wonach innerhalb von drei Jahren die Miete höchstens um 20% steigen darf? Was sind Staffel- oder Indexmieten? Um diesen "Dschungel" sicher durchschreiten zu können, helfen Ihnen unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Mietrecht.
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27.August: Die jährliche Betriebskostenabrechnung ist oft wiederkehrender Konfliktpunkt zwischen Vermieter und ...
10.August: Muss meine Stromsicherung in einer Altbauwohnung den Betrieb eines Wäschetrockners, eines ...