Mehr als die Hälfte der deutschen Bevölkerung hat ihren Lebensmittelpunkt in einer Mietwohnung. Wohnraum ist ein wichtiges Wirtschaftsgut. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und das Wohnrecht des Mieters unter einen besonderen gesetzlichen Schutz gestellt.
Nach der Mietrechtsreform 2001 wurden für Mieter einheitliche Kündigungsfristen von 3 Monaten festgelegt. Für Vermieter gelten weiterhin - je nach Dauer des Mietverhältnisses - zeitlich gestaffelte Kündigungsfristen zwischen 3 und 9 Monaten. Hinzu gibt es Regelungen für Zeitmietverträge, bei Umwandlung, bei fristlosen Kündigungen oder beim Tod des Mieters, insbesondere wenn es um die Fortsetzung oder Kündigung des Mietvertrages geht.
Seit der Mietrechtsreform von 2001 gibt es weiterhin eine Vielzahl von Streitfragen. Trotz einer Vielzahl von obergerichtlichen Entscheidungen bestehen Unklarheiten, die nur durch kompetente fachanwaltliche Hilfe gelöst werden können. Aufgrund der tief greifenden Rechtsfolgen, die Kündigung und Mieterschutz betreffen, bedarf es kompetenter Hilfe eines Fachanwalts für Mietrecht.
10.Januar
Der Bundesgerichtshof nahm erneut Stellung zur formellen Wirksamkeit einer Heizkostenabrechnung im Wohnraumverhältnis. In dem vorliegenden ... mehr
4.November
Verjährung von Unterlassungsansprüchen aus dem Grundstückseigentum Am 28.01.2011 hat der Bundesgerichtshof 2 wichtige Entscheidungen ... mehr
17.Oktober
Mit Urteil vom 11.10.2011 entschied der Bundesgerichtshof, dass auch bei Unwirksamkeit des Haftungsvorbehaltes, der in den Allgemeinen ... mehr