In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ca. 20 Millionen vermietete Wohnungen. Der Mietvertrag ist ein "Massengeschäft", welches im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter erhebliches Potential enthalten kann.
Das Mietrecht ist aufgrund seiner Komplexität differenziert ausgestaltet. Aus praktischen Notwendigkeiten besteht auf dem Gebiet des Mietrechts keine völlige Vertragsfreiheit. Es bestehen weitgehende Schutzrechte für Mieter und ebenso weitgehende Verpflichtungen für Vermieter.
Bei Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter sollte aufgrund der Komplexität des Mietrechts immer ein versierter Fachanwalt für Mietrecht zu Rate gezogen werden.
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